Muss ich meinen Emissionsbonus versteuern?

Die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote unterliegen laut Meldung des Bundesfinanzministeriums vom 16.05.2022 nicht der Einkommensteuer, wenn das Fahrzeug dem Privatvermögen zuzuordnen ist. Falls das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, dann handelt es sich bei den Erlösen um steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

Da wir allerdings keine Befugnis zur steuerliche Beratung haben, empfehlen wir Ihnen, falls Sie sich unsicher sind, Ihren Lohnsteuerhilfeverein oder Ihre/n Steuerberater/in zu Rate zu ziehen. Für Firmenkunden ist der Auszahlungsbetrag netto zzgl. Umsatzsteuer zu verstehen. Für die Buchung erhalten Sie eine Gutschrift an Ihre Firmenadresse, so wie diese im Fahrzeugschein eingetragen ist.